190910 Wiedereinfuehrung Meisterpflicht 2

Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken

Die Große Koalition in Berlin plant die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen. Darauf hat sich eine Koalitionsarbeitsgruppe geeinigt. Das Bundeswirtschaftsministerium ist nun aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt.

„Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung“, so Unionsfraktionsvize Dr. Carsten Linnemann in Berlin.

Neben Vertretern des sächsischen Handwerks begrüßte auch der Generalsekretär der Sächsischen Union, Alexander Dierks MdL, die Einigung: „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht zum Führen eines Handwerksbetriebes ist eine Forderung unseres Regierungsprogramms. Damit sichern wir die Qualität handwerklicher Arbeit, stärken die Ausbildung und steigern die Attraktivität der Handwerksberufe. Jetzt muss es zügig an die Umsetzung gehen.

Gewerke, in denen die Meisterpflicht wieder eingeführt wird

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer